Was ist ein Energieausweis?

Was ist ein Energieausweis?

  • Posted by: 4m

Der Energieausweis (oder auch „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“) ist mit dem „Typenschein“ beim Auto vergleichbar. Viele relevante (Energie-)Kennwerte Ihrer Immobilie sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG).

WOFÜR wird ein Energieausweis benötigt?

Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieausweis (EA) bereits für das behördliche Bauverfahren. Auch bei einer umfassenden Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig.

Ein EA ist zudem auch bei einem Verkauf, einer Verpachtung oder einer Vermietung von Immobilien (Häusern, Wohnungen, Büros usw.) vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des EA beträgt maximal zehn Jahre.

VORLAGEPFLICHT des Verkäufers/Vermieters

Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten EA vorzulegen!

AUSHÄNDIGUNGPFLICHT des Energieausweises

Der EA oder eine vollständige Kopie desselben muss binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss dem Käufer/Mieter ausgehändigt werden.

ACHTUNG geboten bei Zeitungsanzeigen oder Web-Inseraten!

Wenn eine Wohnung, Büro oder ein Gebäude verkauft oder vermietet/verpachtet werden soll, werden oft Inserate in Tageszeitungen und/oder auf diversen Immobilienplattformen geschalten. Nach § 3 EAVG sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. Eine Unterlassung kann teuer werden, denn § 9 EAVG sieht die Möglichkeit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu € 1.500,-.

Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen § 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist.

Seitens der Bundes Ministeriums gibt es keine definierte Institution, welche den Energieausweis ausstellt, einige Berufsgruppen wie Elektriker, Installateure, Architekten und Rauchfangkehrer ect. haben sich somit dieser Aufgabe angenommen.

Bei Bedarf stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung.

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Author: 4m