Zum Inhalt springen
News9. August 2024

Neue Regelungen Bei Kurzzeitvermietung / Airbnb In Wien: Vorgehensweise Und Konsequenzen

Seit 1. Juli 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen in Wien für Anbieter von Kurzzeitvermietungen. Das professionelle Vermieten benötigt ab sofort eine auf maximal 5 Jahre…

Neue Regelungen Bei Kurzzeitvermietung / Airbnb In Wien: Vorgehensweise Und Konsequenzen

Seit 1. Juli 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen in Wien für Anbieter von Kurzzeitvermietungen. Das professionelle Vermieten benötigt ab sofort eine auf maximal 5 Jahre befristete Ausnahmebewilligung von der Baupolizei (MA 37).

Wird der eigene Hauptwohnsitz kurzzeitig untervermietet, gilt eine maximale Vermietungsdauer von 90 Tagen pro Jahr. Dieses sogenannteHomesharing“ bleibt somit (beschränkt) möglich.

Was bedeutet „kurzzeitige“ Vermietung?

Zeiträume von zwei bis 30 Tagen werden als Kurzzeitvermietung bezeichnet.

Wie erhalte ich eine Ausnahmebewilligung?.

Zuerst muss geprüft werden, ob sich die Wohnung innerhalb oder außerhalb einer Wohnzone befindet. Dies kann im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingesehen werden.

Grundvoraussetzung ist es, dass die entsprechende Wohnung außerhalb einer Wohnzone liegt um mit dem Prozess der Antragstellung zu starten. Sollte sich die Wohnung innerhalb einer Wohnzone befinden ist es weitaus schwieriger die Bewilligung für Kurzzeitvermietung zu erhalten.

Schließlich müssen noch folgende Aspekte geprüft werden:

Für dieErrichtung der Wohnung wurden keine Wohnbaufördermittel verwendet. Außerdem muss die Mehrheit der Wohnungen in dem betreffenden Gebäude nach wie vor für Wohnzwecke genutzt werden.

Anbietern von nicht genehmigten Kurzzeitvermietungs-Wohnungen drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Weiterführende Informationen unter:

https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-verwendung-wohnungen-kurzzeitvermietung.pdf

Kontakt: Dr. Elisabeth Bräuer [email protected]

Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie?

Weitere Beiträge