Eigentümer einer Immobilie ist wer im Grundbuch steht, nicht wie immer wieder irrtümlich angenommen wird jener der den Kaufpreis bezahlt. Die rechtliche Beratung im Vorfeld eines Kaufes oder Verkaufes hilft, die richtige Entscheidung zu treffen. Häufige Fragen die im Zusammenhang mit dem Grundbuch gestellt werden sind beispielsweise:
Wie erfahre ich ob es stimmt, dass die Immobilie lastenfrei übergeben wird?
Hier hilft nur der Grundbuchauszug. Zunächst kann man mit diesem kontrollieren ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer ist und es lässt sich auch daraus gleich ersehen ob Belastungen eingetragen sind. Das kann ein Hypothekarkredit, Wegerecht, Veräußerungsverbot oder Wohnrecht sein, etc.
Für den Laien sind Grundbuchauszüge ziemlich unübersichtlich und professionelle Unterstützung bei der Durchsicht ist empfehlenswert. Was man auf dem Grundbuchauszug übersehen hat kann man hinterher nicht als Mangel geltend machen.
Ich bin mit dem Verkäufer der Immobilie einig und möchte den Kaufpreis bezahlen. Wie komme ich dann in das Grundbuch?
Erst mit der Eintragung im Grundbuch ist der Käufer wirklich der Eigentümer, nicht wie vielfach gedacht mit der Bezahlung des Kaufpreises. In der Regel kann ein Kaufvertrag aber nicht sofort nach Unterfertigung im Grundbuch erfasst werden. Zuvor muss meistens die Lastenfreistellung der Immobilie durchgeführt werden, d.h. eingetragene Pfandrechte und sonstige nicht übernommene Lasten wie z.B. Veräußerungsverbote, etc. sind zu löschen.
Zudem müssen zunächst die Grunderwerbssteuer und die Grundbucheintragungsgebühr eingezahlt und eventuell erforderliche Genehmigungen wie beispielsweise von der Grundverkehrsbehörde eingeholt werden.
Ob Sie an Kauf oder Verkauf einer Immobilie denken
Das 4M Immobilien-Team beratet und unterstützt Sie gerne in allen Belangen und garantiert Ihnen durch unsere professionellen, kompetenten Anwälte und Finanzierungspartner Rechtssicherheit und einen erfolgreichen Ablauf.
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